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Um die Erinnerung am Leben zu halten und in Lübecks Gedenkkultur aktiv zu sein, sind wir weiter auf Mithilfe angewiesen. Unterstütze unsere Arbeit mit einer Spende.
Schritt 1:
Überweise deine Spende auf unser Spendenkonto und gib deinen Namen sowie deine Adresse in der Überweisung mit an:
IBAN: DE65 2305 0101 0026 4653 02 BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21SPL
Sparkasse zu Lübeck
Hiermit sichern wir dir zu, dass wir deine Kontaktdaten nur zu diesem Zweck speichern und benutzen.
Schritt 2:
Wir senden dir eine Spendenquittung und eine Dankeschön-Karte an die von dir angegebene Adresse. Alternativ kannst du dir auch einen Spendennachweis (bis zu einer Spende von 200€) herunterladen.
Download: Vereinfachter Spendennachweis (bis 200€)
Informationen zur Spendenquittung
1. Was muss ich beachten, wenn ich Spenden von der Steuer absetzen möchte?
Spenden an gemeinnützig, mildtätige und kirchliche Organisationen sind steuerlich als Sonderausgaben nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes absetzbar.
2. Welche Höchstgrenzen gelten für Spenden?
Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke sind bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten jährlichen Einkünfte des Steuerpflichtigen als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Für Unternehmen gilt eine Grenze von 0,4 Prozent der Summe ihrer Umsätze und der im Kalenderjahr gezahlten Löhne und Gehälter.
3. Wann genügt ein „vereinfachter Spendennachweis“ ohne Spendenquittung?
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Bareinzahlungsbeleg der Überweisung oder der Buchungsbestätigung Ihrer Bank (Kopie des Kontoauszugs) beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis für bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg vorzulegen, auf dem der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer aufgedruckt sind und darauf angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
4. Woher bekomme ich den Beleg des Empfängers für den vereinfachten Spendennachweis bzw. eine Spendenbescheinigung?
Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an eine gemeinnützige Organisation erhalten Sie auf der Webseite der jeweiligen Organisation zum Download.
Die Spendenbescheinigung können Sie direkt bei der gemeinnützigen Organisation anfordern, an die Sie eine Spende getätigt haben.